94.8X.5
Einleiten behördlicher Massnahmen, nach DauerInklusionenExklusionenSynonyme- Abklärung von Gefährdungssituationen, Meldung oder Gesuchstellung für gesetzliche Massnahmen, entsprechend dem Kinder- und Erwachsenen-Schutz-Recht
BemerkungenUnterklassen94.8X.50Einleiten behördlicher Massnahmen, mindestens 50 Minuten bis 2 Stunden 94.8X.51Einleiten behördlicher Massnahmen, von mehr als 2 Stunden bis 4 Stunden 94.8X.52Einleiten behördlicher Massnahmen, von mehr als 4 Stunden